Auftrag. Anerkennung. Juristische Grundlagen.

Der Verein FoyerBasel ist Trägerschaft der vier Foyers und Vertragspartner des Kantons Basel-Stadt. Die Leistungen werden in öffentlich-rechtlichen Verträgen geregelt.

Stationäre Betriebe:
Beobachtung. Durchgang. Wohnen.

Für die Beobachtungsstation, Wohngruppe und Durchgangsstation ist das Erziehungsdepartement des Kanton Basel Stadt, Departement Jugend, Familie und Sport, Abteilung Jugend- und Familienangebote, Fachstelle Jugendhilfe zuständig und erteilt die Betriebsbewilligungen. Die Betriebe und deren Angebote sind vom Bundesamt für Justiz anerkannt.

Berufsintegrationsprogramm:
Tagesstruktur. Bildung und Beruf.

Das Berufsintegrationsprogramm wird durch das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt finanziert und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Verein Foyer Basel geregelt. Die Abteilung Logistik arbeitsmarktliche Massnahmen bestellt jährlich die zu erbringenden Leistungen und ist zuständig für das Controlling und die Leistungsprüfung. (Konzepte, Wochen- und Jahresplan, etc.).